Nicole Große
Ausbildung und Berufserfahrung
Rechtsanwält*innen finden sich in ihrer täglichen Arbeit mit den Ansprüchen und Erwartungen vieler unterschiedlicher Personen konfrontiert. Hier sind Spannungen und Dilemmata vorprogrammiert. In der kollegialen Supervision analysieren und reflektieren wir gemeinsam psychologisch herausfordernde Praxisfälle oder belastende berufliche Situationen. Dabei nutzen wir neben unserer psychologischen Expertise auch das Wissen bzw. die Erfahrung der Gruppe und erhalten dadurch alternative Lösungsansätze.
Was ist Supervision?
Supervision ist eine Form der Beratung, die zur Reflexion eigenen Handelns anregen, sowie die Qualität professioneller Arbeit sichern und verbessern soll. Als OrganisationsentwicklerInnen und Coaches begleiten wir seit zwei Jahrzehnten Führungskräfte und Gruppen aus unterschiedlichen beruflichen Fachrichtungen mit Gruppen- und Einzelsupervision. Es ist eine wirksame Form, Situationen mit hoher Komplexität und dynamischen Veränderungen differenziert zu betrachten. Und es ermöglicht, in zeitlicher Kürze sehr intensiv und lösungsorientiert eigene Fälle zu besprechen.
Ziele von Supervision und Coaching sind:
Im Beratungsprozess geht es im Besonderen um
Organisatorisches
Wir treffen uns in festen Gruppen von sechs bis maximal 10 TeilnehmerInnen alle 4–6 Wochen für 2–3 Stunden. Nach Möglichkeit stellen wir die Gruppen speziell nach Fachgebiet (z. B. Familienrecht) zusammen. Die Gruppe trifft sich für mindestens 10 Termine, auf Wunsch bleibt sie darüber hinaus bestehen.
Die Termine werden in Präsenz abgehalten. Wenn dies nicht möglich ist, finden sie online statt. Es ist auch möglich, Online- und Präsenztermine im Wechsel bzw. alles online zu machen, dies wird dann in der Gruppe gemeinsam mit dem Supervisor festgelegt.
In Berlin sind wir mit drei Supervisor*innen vertreten:
Mehr zum Thema gibt in unserem Blog-Post »Supervision für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte«